Tiefenstruktur-Körpertherapie ist keine von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Therapie und muss grundsätzlich erst einmal privat bezahlt werden.
Ein Vorgespräch (eine Stunde) ist kostenlos jederzeit möglich.
Eine Probesitzung (zwei Stunden), also Vorgespräch und eine Stunde Körperarbeit zusammen kostet 50 €.


Eine Sitzung (zwei Zeitstunden, 120 min) kostet regulär 80 €. Je nach Einkommenssituation gebe ich  auch Ermäßigungen auf 70 oder 60 €.
Die Sitzungen sollten im wöchentlichen Rhythmus erfolgen,  drei Sitzungen pro Monat sollten mindestens eingeplant werden (man kann ab und an mal eine Pausenwoche einlegen).
Wenn die monatliche Belastung dadurch zu hoch würde, biete ich die Möglichkeit, Sitzungen anzuschreiben und mit einem frei  verhandelbaren monatlichen Festbetrag abzuzahlen. Der geschuldete Betrag ist zinsfrei.

Da ich Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie bin, können privat Versicherte, deren Vertrag heilkundliche psychotherapeutische Behandlung einschließt, auf Antrag die Therapie ganz oder teilweise über ihre Kasse abrechnen.
Weil leider jede Privatkasse ihre eigenen Regeln hat, die sich oft nochmal nach dem Tarif innerhalb der selben Kasse unterscheiden, lassen Sie sich von Ihrer Privatkasse ein Merkblatt zu den Voraussetzungen der Kostenübernahme für Psychotherapie in Ihrem Versicherungstarif schicken. Daraus geht hervor, ob heilkundliche Psychotherapie übernommen wird, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen.

Da die Abrechnung und Beantragung der Therapie für mich aufwendig ist, kostet die einzelne Zeitstunde 40 € Fixpreis (keine Ermäßigung möglich) bei Kassenabrechnung. In der TSK wird typischerweise eine zweistündige Sitzung pro Woche genommen, es fallen also 80 € pro Sitzung an. Oft tragen die privaten Versicherungen nur ca. 80 % der Kosten und der Rest (16 €) muss dann aus steuerlichen und abrechnungtechnischen Gründen auf jeden Fall noch selbst getragen werden.
Auch die Beamtenbeihilfe übernimmt manchmal finanzielle Anteile.

Ich unterstütze und berate Sie gerne bei der Beantragung.